Die Gemeine und die Deutsche Wespe sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz allgemein geschützt: Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden, eine Entfernung bei konkreter Gefährdung ist aber zulässig. Hornissen und einige Wildbienenarten sind nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt – hier ist vor jedem Eingriff eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro, in einzelnen Bundesländern bis 65.000 Euro geahndet werden.
Grundlage: § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Anlage 1 BundesartenschutzverordnungZuerst die Art, dann die Entscheidung
Von den über 600 in Deutschland vorkommenden Faltenwespenarten werden praktisch nur zwei dem Menschen lästig: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Sie sind es, die im Spätsommer an Kuchen und Grillgut gehen. Alle anderen Arten – Hornissen, Feldwespen, Mittlere Wespen, Sächsische Wespen – interessieren sich nicht für menschliche Nahrung und verteidigen lediglich den unmittelbaren Nestbereich.
Diese Unterscheidung ist nicht akademisch, sondern hat unmittelbare rechtliche Folgen. Deutsche und Gemeine Wespe fallen unter den allgemeinen Schutz des § 39 BNatSchG: Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden, eine Entfernung bei konkreter Gefährdung ist aber zulässig. Hornissen und viele Wildbienenarten sind dagegen nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Hier ist jeder Eingriff – auch das Entfernen eines Nestes – ohne vorherige Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde verboten.
Wann eine Entfernung wirklich nötig ist
Wir raten in etwa jedem dritten Fall von einer Entfernung ab, weil sie fachlich nicht erforderlich ist. Ein Wespenvolk lebt genau einen Sommer. Im Oktober oder November stirbt es vollständig ab; nur die begatteten Jungköniginnen überwintern getrennt, und keine von ihnen kehrt in das alte Nest zurück. Wer ein Nest im September entdeckt, hat das Problem meist in sechs bis acht Wochen von selbst gelöst.
Eine Entfernung ist geboten, wenn eine dieser Situationen vorliegt:
- Das Nest liegt an einem Haus- oder Wohnungseingang, an einem Kinderzimmerfenster, an einem Spielbereich oder an einem Weg, den Sie täglich benutzen müssen.
- Im Haushalt lebt eine Person mit nachgewiesener Insektengiftallergie.
- Das Nest wächst in einen Rollladenkasten, in die Dämmung oder in eine Zwischendecke hinein und verursacht Bauschäden.
- Es handelt sich um einen Betrieb mit Publikumsverkehr, insbesondere Außengastronomie, Kita, Schule oder Pflegeeinrichtung.
Umsiedeln statt vernichten
Bei Hornissen ist die Umsiedlung der Regelfall. Das Nest wird mit der gesamten Brut entnommen und an einem geeigneten Standort in einem Nistkasten neu befestigt – möglichst in derselben Himmelsrichtung und in ähnlicher Höhe, damit die Flugorientierung erhalten bleibt. Der Eingriff erfordert Erfahrung und die richtige Tageszeit, gelingt aber bei sachgerechter Durchführung regelmäßig.
Hornissen sind für den Garten übrigens ausgesprochen nützlich: Ein mittleres Volk erbeutet täglich bis zu 500 Gramm Insekten, darunter Fliegen, Bremsen und auch Wespen. Wo es der Standort erlaubt, ist das Belassen des Nestes die bessere Lösung.
Versuchen Sie niemals, ein Nest mit Wasser zu fluten, zu verbrennen oder mit Spray aus dem Handel zu behandeln. Alle drei Methoden lösen eine massive Verteidigungsreaktion des gesamten Volkes aus. Jedes Jahr kommt es dabei zu schweren Stichunfällen und zu Bränden in Rollladenkästen und Dachkonstruktionen.
Nester im Rollladenkasten und in der Fassade
Der häufigste Problemstandort ist der Rollladenkasten. Er ist warm, trocken, geschützt – und liegt unmittelbar am Fenster. Die Entfernung erfordert das Öffnen der Revisionsklappe unter Schutzausrüstung und anschließend den vollständigen Verschluss aller Fugen, damit im Folgejahr keine neue Königin denselben Hohlraum wählt. Genau dieser zweite Schritt entscheidet darüber, ob Sie das Problem einmal oder jedes Jahr haben.
Notdienst: wann Sie uns sofort rufen sollten
Rufen Sie uns unverzüglich, wenn ein Nest den einzigen Zugang zu Ihrem Haus blockiert, wenn ein Allergiker im Haushalt lebt oder wenn Wespen in größerer Zahl in Innenräume gelangen. In diesen Fällen rücken wir bevorzugt aus. Bei akuten allergischen Beschwerden nach einem Stich gilt jedoch immer: zuerst der Rettungsdienst unter 112, dann wir.
Woran Sie den Befall erkennen
- Regelmäßiger Anflug an einer festen Stelle in Fassade, Dach, Rollladenkasten oder Gartenhaus
- Sichtbares Nest aus grauem, papierartigem Material
- Geräusche aus dem Rollladenkasten oder der Zwischendecke
- Holzspäne oder Papierfragmente unterhalb des Einflugloches
- Zunehmende Wespenpräsenz auf Terrasse und in Küche ab August
- Hornissen: laute, tiefe Flugtöne, auffällige Aktivität auch in der Dämmerung
Steckbrief
| Häufigste Arten am Haus | Deutsche Wespe (Vespula germanica), Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) |
|---|---|
| Besonders geschützt | Hornisse (Vespa crabro), Feldwespen, Wildbienen, Hummeln |
| Volksstärke | Wespen bis 7.000 Tiere, Hornissen 400 bis 700 |
| Lebensdauer eines Volkes | ein Sommer, Absterben im Oktober/November |
| Neugründung | jedes Frühjahr durch eine überwinterte Königin, altes Nest wird nie wiederbesiedelt |
| Aggressiv gegenüber Menschen | nur zwei der über 600 heimischen Arten |
| Flugradius Hornisse | bis 1.500 m, auch nachts aktiv |
| Stich | für Nichtallergiker schmerzhaft, aber ungefährlich |
Welche Risiken bestehen
- Stichgefahr an Eingängen, Kinderzimmerfenstern, Spielbereichen und Terrassen
- Lebensgefahr bei Insektengiftallergie – bei etwa 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung
- Stiche im Mund- und Rachenraum durch Wespen in Getränken
- Feuchteschäden, wenn ein Nest in Dämmung oder Rollladenkasten wächst
- Panikreaktionen in Betrieben mit Publikumsverkehr, insbesondere in der Außengastronomie
- Rechtliches Risiko bei eigenmächtiger Entfernung geschützter Arten
So beugen Sie vor
- Rollladenkästen im Winter auf Undichtigkeiten prüfen und abdichten
- Lüftungsöffnungen, Fassadenspalten und Dachanschlüsse mit feinem Gitter sichern
- Ab April auf einzelne suchende Königinnen achten – ein Nest im Mai ist noch faustgroß und leicht zu entfernen
- Mülltonnen geschlossen halten, Fallobst regelmäßig aufsammeln
- Getränke im Freien abdecken, Strohhalme verwenden
- Nicht nach Wespen schlagen: Das setzt Alarmpheromone frei und ruft weitere Tiere herbei
- Alte, verlassene Nester im Winter entfernen und die Stelle verschließen
Häufige Fragen
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Bei der Deutschen und der Gemeinen Wespe ist eine Entfernung bei konkreter Gefährdung zulässig, weil diese Arten nicht besonders geschützt sind. Ohne vernünftigen Grund dürfen aber auch sie nach § 39 BNatSchG nicht getötet werden. Bei Hornissen, Feldwespen, Hummeln und Wildbienen ist jeder Eingriff ohne Genehmigung verboten. Da eine sichere Artbestimmung Erfahrung erfordert, sollte im Zweifel ein Fachbetrieb entscheiden.
Was kostet die Entfernung eines Wespennestes?
Ab 129 Euro für ein gut zugängliches Nest. Nester im Rollladenkasten, in der Zwischendecke oder in großer Höhe erfordern mehr Aufwand. Den Festpreis nennen wir vor der Anfahrt, im Notdienst zusätzlich mit ausgewiesenem Zuschlag.
Muss jedes Nest weg?
Nein, und wir sagen Ihnen das offen. Ein Nest im Dachboden ohne Publikumsverkehr, ein Hummelnest im Vogelhaus oder ein Nest, das erst im September entdeckt wird, kann meist bleiben. Wespenvölker sterben im Oktober oder November vollständig ab, das Nest wird nie wieder besiedelt. Nötig ist eine Entfernung, wenn Menschen den Flugweg kreuzen müssen oder eine Allergie vorliegt.
Wie hoch ist das Bußgeld bei unerlaubter Entfernung?
Je nach Bundesland und Schwere sind Bußgelder bis 50.000 Euro vorgesehen, in einzelnen Ländern bis 65.000 Euro. In der Praxis liegen verhängte Beträge meist deutlich niedriger, das Risiko besteht aber real – insbesondere bei Hornissen.
Kommt eine Königin im nächsten Jahr wieder?
Nicht in dasselbe Nest. Jede Königin baut im Frühjahr ein neues. Attraktiv bleibt allerdings der Hohlraum. Deshalb gehört der Verschluss des Einflugloches für uns zur Leistung dazu.
Sind Hornissen gefährlicher als Wespen?
Nein, das ist ein hartnäckiger Irrtum. Hornissengift ist nicht stärker als Wespengift, und Hornissen sind deutlich friedfertiger. Sie verteidigen nur ihren Nestbereich in einem Radius von etwa drei bis vier Metern. Der Satz „Sieben Stiche töten ein Pferd“ ist frei erfunden.
Was tun bei einem Stich?
Stachel gegebenenfalls entfernen, kühlen, Bereich beobachten. Bei Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Hals, Schwindel oder Kreislaufproblemen sofort den Rettungsdienst unter 112 rufen – das gilt besonders bei Stichen im Mund- und Rachenraum.