Nach Anhang II Kapitel IX der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer angemessene Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorhalten. Seit dem 30. Juni 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien nicht mehr zugelassen; vor jeder Anwendung ist ein Befall nachzuweisen und zu dokumentieren. An die Stelle permanent bestückter Giftköderboxen tritt deshalb ein Monitoringkonzept mit nicht toxischen Indikatorködern, festgelegten Auslösekriterien und dokumentierter Eskalation.
Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel IX, DIN EN 16636, BAuA-Zulassungsauflagen Produktart 14Was die Verordnung verlangt – und was der Auditor sehen will
Die rechtliche Grundlage ist knapp formuliert. Anhang II Kapitel IX Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt, dass Lebensmittelunternehmer „angemessene Verfahren“ vorhalten, um die Bekämpfung von Schädlingen sicherzustellen. Was „angemessen“ bedeutet, definiert die Praxis – und die Praxis ist der Auditor.
In der Prüfung nach IFS Food, BRCGS oder QS werden regelmäßig fünf Unterlagen verlangt: ein aktueller Lageplan mit nummerierten Kontrollpunkten, lückenlose Kontrollprotokolle mit Datum und Befund, eine Trendauswertung der Fangzahlen über die Zeit, eine Mängelliste mit benannten Verantwortlichen und Fristen sowie die Sicherheitsdatenblätter und Zulassungsnachweise der eingesetzten Mittel. Fehlt eines dieser Dokumente, gibt es eine Abweichung – unabhängig davon, wie sauber der Betrieb tatsächlich ist.
Die Umstellung 2026: von der Dauerbeköderung zum Monitoring
Jahrzehntelang war der Standard in Lebensmittelbetrieben ein Ring aus permanent mit Giftködern bestückten Boxen entlang der Außenwand. Seit dem 30. Juni 2026 ist diese befallsunabhängige Dauerbeköderung mit antikoagulanten Wirkstoffen nicht mehr zulässig. Vor jeder Anwendung eines solchen Mittels muss ein konkreter Befall nachgewiesen und dokumentiert sein.
Das ist keine Verschlechterung, sondern in der Sache eine Verbesserung – es zwingt zu einem Konzept, das tatsächlich etwas misst. An die Stelle des Giftköders tritt der nicht toxische Indikatorköder: ein Fraßblock ohne Wirkstoff, an dem Nagespuren sichtbar werden. Erst wenn dort Aktivität festgestellt wird, beginnt eine befristete, dokumentierte Bekämpfung – und sie endet, wenn kein Befall mehr besteht.
Für Sie bedeutet die Umstellung konkret: Bestehende Boxen bleiben stehen, werden aber umgerüstet. Der Bekämpfungsplan wird um Auslösekriterien und einen Eskalationsplan ergänzt. Und die Dokumentation wird um die Befallsnachweise erweitert. Wir führen diese Umstellung im laufenden Betrieb durch.
Trendauswertung: das eigentlich Wertvolle
Eine einzelne Kontrolle sagt wenig. Aussagekräftig wird ein Monitoring erst durch den Vergleich über die Zeit. Steigen die Fangzahlen an der UV-Lichtfalle im Wareneingang seit drei Monaten kontinuierlich, ist dort eine Eintragsstelle entstanden – vielleicht ein defektes Torblatt, vielleicht ein neuer Lieferant mit belasteter Palettenware. Der Trend zeigt das, bevor der erste Fund in der Produktion auftaucht.
Wir werten die Zahlen jedes Quartals aus, stellen sie grafisch dar und melden Auffälligkeiten aktiv. Der Jahresbericht fasst zusammen, was sich entwickelt hat, welche Mängel abgestellt wurden und welche noch offen sind. Diese Unterlage geht direkt in Ihre Auditvorbereitung ein.
Die Mängelliste – unbequem, aber notwendig
Zu jeder Begehung gehört eine Liste baulicher und organisatorischer Schwachstellen: das Tor, das nicht schließt; die Rohrdurchführung ohne Verschluss; die Palettenware direkt an der Wand; der Abfallbereich zu nah am Eingang; die fehlende Wareneingangskontrolle. Jeder Punkt wird mit Verantwortlichkeit und Frist versehen.
Diese Liste ist der wichtigste Teil unserer Arbeit, weil sie die Ursachen benennt. Ein Monitoring, das jahrelang Befall dokumentiert, ohne dass sich baulich etwas ändert, erfüllt formal die Anforderungen – löst aber kein Problem. Wir sprechen deshalb offen an, wo investiert werden muss, auch wenn das nicht immer die willkommene Nachricht ist.
Notdienst mit fester Reaktionszeit
Für Vertragskunden gilt eine im Vertrag festgelegte Reaktionszeit. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Bei einem akuten Befund kommen wir kurzfristig, bekämpfen und dokumentieren den Vorgang einschließlich Ursachenanalyse.
Diese Dokumentation ist im Ernstfall entscheidend. Ein Befall, auf den unverzüglich und nachweisbar reagiert wurde, wird von der Lebensmittelüberwachung anders bewertet als ein Befall ohne jede Reaktion. Im ersten Fall funktioniert Ihr System – im zweiten existiert keines.
Kostenlose Erstbegehung für Ihren Betrieb
Wir sehen uns Ihr Objekt an, bewerten den Ist-Zustand und sagen Ihnen, was für ein auditfestes Konzept fehlt. Unverbindlich und ohne Kosten.
Woran Sie den Befall erkennen
- Beanstandung im letzten Audit oder bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle
- Bestehende Köderboxen sind dauerhaft mit Giftködern bestückt – seit 2026 nicht mehr zulässig
- Keine oder unvollständige Dokumentation der Kontrollen
- Fehlender Lageplan der Kontrollpunkte
- Keine schriftliche Regelung, wer bei einem Befall was tut
- Schädlingsfunde in Wareneingang, Lager oder Produktion
- Häufige Fliegen- oder Mottenfunde ohne Ursachenanalyse
Steckbrief
| Rechtsgrundlage | VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel IX Nr. 4 |
|---|---|
| Fachnorm | DIN EN 16636 – Dienstleistungen der Schädlingsbekämpfung |
| Relevante Standards | IFS Food, BRCGS, QS, FSSC 22000 |
| Änderung 2026 | Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung zum 30. Juni 2026 |
| Kontrollfrequenz | je nach Risikobewertung monatlich bis vierteljährlich |
| Dokumentation | Lageplan, Kontrollprotokolle, Trendauswertung, Mängelliste, Sicherheitsdatenblätter |
| Aufbewahrung | mindestens drei Jahre, in vielen Standards länger |
Welche Risiken bestehen
- Abwertung oder Nichtbestehen im Audit nach IFS, BRC oder QS
- Beanstandungen und Bußgelder durch die Lebensmittelüberwachung
- Betriebsschließung bei erheblichen Mängeln
- Veröffentlichung von Kontrollergebnissen je nach Landesrecht
- Produktrückrufe und Kundenverlust
- Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung
- Verlust von Lieferantenlistungen im Handel
So beugen Sie vor
- Wareneingang konsequent kontrollieren – Kartonagen und Palettenware sind der häufigste Eintragsweg
- Außentüren und Tore geschlossen halten, Lamellen oder Luftschleier einsetzen
- Fugen, Rohrdurchführungen und Kabelkanäle dauerhaft verschließen
- Abfallbereiche außerhalb des Gebäudes und mit Abstand zu Öffnungen anlegen
- Lagerware mit Wandabstand und auf Regalen statt auf dem Boden
- Mitarbeitende schulen: Wer einen Fund meldet, verhindert eine Betriebsschließung
- Reinigungspläne schriftlich festlegen und Durchführung dokumentieren
Häufige Fragen
Was hat sich 2026 geändert?
Seit dem 30. Juni 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit antikoagulanten Wirkstoffen nicht mehr zugelassen. Vor jeder Anwendung muss ein Befall nachgewiesen und dokumentiert werden. Der früher übliche Kranz permanent bestückter Giftköderboxen erfüllt die Anforderungen nicht mehr. Wir stellen bestehende Anlagen auf nicht toxisches Monitoring um.
Brauche ich als kleines Restaurant wirklich ein Monitoring?
Die Verordnung verlangt angemessene Verfahren – der Umfang richtet sich nach dem Risiko. Für ein kleines Lokal genügt oft ein schlankes Konzept mit wenigen Kontrollpunkten und vierteljährlicher Begehung. Entscheidend ist, dass etwas Dokumentiertes existiert. Bei einer Kontrolle ist genau das die erste Frage.
Wie oft muss kontrolliert werden?
Das ergibt sich aus der Risikobewertung. In der Produktion von leicht verderblichen Lebensmitteln sind monatliche Kontrollen üblich, in Gastronomie und Handel häufig vierteljährlich. Nach einem Befall wird die Frequenz vorübergehend erhöht.
Was verlangt ein Auditor konkret?
In der Regel fünf Dinge: einen aktuellen Lageplan der Kontrollpunkte, lückenlose Kontrollprotokolle, eine Trendauswertung der Fangzahlen, eine Mängelliste mit Verantwortlichkeiten und Fristen sowie die Sicherheitsdatenblätter und Zulassungsnachweise der eingesetzten Mittel. All das ist bei uns Bestandteil der Leistung.
Was passiert bei einem akuten Befall?
Der Vertrag enthält eine feste Reaktionszeit. Wir kommen kurzfristig, bekämpfen und dokumentieren den Vorgang einschließlich Ursachenanalyse. Genau diese Dokumentation entscheidet bei einer amtlichen Kontrolle darüber, wie der Befund bewertet wird: Ein Befall mit dokumentierter, unverzüglicher Reaktion wird anders beurteilt als ein Befall ohne jede Reaktion.
Übernehmen Sie auch bestehende Anlagen?
Ja. Wir übernehmen bestehende Objekte, prüfen die vorhandenen Kontrollpunkte, ergänzen fehlende, entfernen nicht mehr zulässige Dauerbeköderung und führen die Dokumentation lückenlos fort.